
„Was wird mich das kosten?“ Diese Frage gehört zu jedem ersten Gespräch. Deshalb sprechen wir von Anfang an offen über das Honorar und wählen gemeinsam das passende Abrechnungsmodell. So wissen Sie jederzeit, womit Sie rechnen können.
Klarheit beginnt beim Honorar
Pauschalhonorar
Für klar definierte Leistungen vereinbaren wir einen Fixbetrag. So kennen Sie die Kosten von Anfang an und profitieren von voller Planungssicherheit.
Stundensatz
Bei umfangreicheren oder offenen Anliegen erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand. Den Stundensatz vereinbaren wir vorab, jede Leistung wird transparent dokumentiert.
Rechtsanwaltstarif (RATG) / AHK
In gerichtlichen Verfahren erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK).

HÄUFIGE FRAGEN
Wissenswertes zum Honorar
Erstgespräch
Eine seriöse rechtliche Einschätzung erfordert Zeit und Vorbereitung. Deshalb biete ich keine kostenlose Erstberatung an. Für das Erstgespräch vereinbaren wir vorab ein fixes Honorar. Auf Wunsch biete ich dieses auch online an.
Rechtsschutzversicherung
Ich übernehme die Deckungsanfrage sowie die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. In vielen Fällen werden die Kosten vollständig übernommen.
Barauslagen
Barauslagen sind Kosten Dritter – vor allem Gerichtsgebühren, daneben insbesondere für Sachverständige, Dolmetscher, Registerauszüge und Beglaubigungen. Die größte Position ist meist die gerichtliche Pauschalgebühr. Ihre Höhe richtet sich nach dem Streitwert und steht bereits vor Klagseinbringung fest, sodass Sie diesen Betrag von Anfang an kennen.
Kostenersatz
Ob und in welchem Umfang Ihnen die Gegenseite Kosten ersetzen muss, hängt vom jeweiligen Verfahren und vom Prozesserfolg ab. Auch hierüber kläre ich Sie bereits vor Beginn auf.